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Übersicht der Führerscheinklassen

Klasse B   Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

   - die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

   - die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18

beim Begleiteten Fahren 17

bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM, L

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

Klasse B mit der Schlüsselzahl 96


mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Mindestalter: 18

beim Begleiteten Fahren 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Hinweise:  Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule    bzw. einen Fahrlehrer.

Einschluss: AM, L


Klasse BE
Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger


Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter: 18

beim Begleiteten Fahren 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Klasse A
Fahrzeugart Schwere Krafträder


„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre

20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Klasse A2
Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

 
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A1, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Klasse A1
Fahrzeugart Leichtkrafträder


Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis  Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Klasse AM 


Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

   - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h

   - Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³

   - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder

   - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h

   - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³

   - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW

   - bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

   - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h

   - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³

   - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW

   - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

   - Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal  350 kg

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Klasse C
Fahrzeugart schwere Lkw


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. 

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre

18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse: C1

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis


Klasse CE
Fahrzeugart Lastzüge

 

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

 Mindestalter: 21 Jahre

18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C

Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T; 

D1E bei Besitz von Klasse D1; 

DE bei Besitz von Klasse D

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis


Klasse C1
Fahrzeugart Mittlere Lkw

 


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

 Mindestalter: 18

Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis


Klasse C1E
Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

 


Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. 

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

 Mindestalter: 18

Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C1

Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

 

Klasse D Fahrzeugart Große Busse


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 24 Jahre

23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation

21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)

20  Jahre  während  oder  nach  Abschluss  der  Berufsausbildung  zum  Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb

18  Jahre  während  oder  nach  Abschluss  der  Berufsausbildung  zum  Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse: D1

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis


Klasse DE
Fahrzeugart Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG


Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

Mindestalter: 24 Jahre - Ausnahmen siehe Klasse D

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse D

Beinhaltet Klasse: D1E, BE; C1E bei Besitz von C1

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

 

Klasse D1 Fahrzeugart Kleine Busse


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. 

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

 

Klasse D1E Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

 

 
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

Mindestalter: 21 Jahre - Ausnahmen siehe Klasse D1

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse D1

Beinhaltet Klasse: BE; C1E bei Besitz von C1

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

 

Klasse L Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

 

a) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

Klasse T Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

 

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahren Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung:  Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: L, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

Mofa-Prüfbescheinigung Fahrzeugart Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Mindestalter: 15

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: Keine